Datenschutzerklärung: Pflicht für Website & Betrieb
Wer ist betroffen?
Jede Website und jeder Betrieb, der personenbezogene Daten verarbeitet. Schon ein Kontaktformular oder Web-Schriftarten lösen die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO aus.
Was passiert ohne?
Eine fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärung kann abgemahnt werden und Bußgelder nach sich ziehen.
Die Datenschutzerklärung informiert Nutzer transparent darüber, welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Sie ist Pflicht nach Art. 13 DSGVO — unabhängig von der Unternehmensgröße.
Inhaltlich gehören dazu: der Verantwortliche und seine Kontaktdaten, die Datenerfassung auf der Website (Server-Logs, Cookies, Formulare), eingesetzte Dienste (z. B. Analyse, Newsletter), eine etwaige Übermittlung in Drittländer, die Rechte der Betroffenen und die Speicherdauer.
Werden Dienste wie US-Cloud-Anbieter eingesetzt, ist auf die Drittlandübermittlung und die Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) hinzuweisen.
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