Aufbewahrungsfristen für Unternehmen: 8 und 10 Jahre
Wer ist betroffen?
Alle buchführungs- und aufzeichnungspflichtigen Unternehmen sowie Selbstständige mit steuerrelevanten Unterlagen.
Was passiert ohne?
Werden Unterlagen zu früh vernichtet, fehlen Nachweise bei der Betriebsprüfung — mit dem Risiko von Hinzuschätzungen.
Geschäftsunterlagen unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nach Handelsrecht (HGB) und Abgabenordnung (AO). Buchungsbelege sind seit 2025 in der Regel 8 Jahre aufzubewahren; Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsunterlagen 10 Jahre. Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre.
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung gemacht oder das Dokument entstanden ist. Digitale Unterlagen müssen über die gesamte Frist lesbar und unveränderbar verfügbar bleiben.
Wie diese revisionssichere Aufbewahrung im Betrieb organisiert ist, gehört in die Verfahrensdokumentation nach GoBD.
Dieses Dokument automatisch erstellen
Beantworten Sie rund 20 Fragen und erhalten Sie Ihr Dokument als Word und PDF — laufend aktuell gehalten.
Kostenlos starten